Bildungskarenz

Um mehr Zeit für meine Ausbildung oder Weiterbildung zu haben, kann ich in Bildungskarenz gehen.


Ich muss mindestens 6 Monate vor der Bildungskarenz mehr als geringfügig beim*/bei der* gleichen Arbeitgeber*in gearbeitet haben.


Mein*e Arbeitgeber*in muss mit meiner Bildungskarenz einverstanden sein.


Ich kann 2 bis 12 Monate in Bildungskarenz gehen.
Ich kann innerhalb von 4 Jahren 12 Monate in Bildungskarenz gehen.


Ich muss nachweisen, dass ich eine Weiterbildung von mindestens 20 Stunden pro Woche besuche.
Studierende brauchen nach einem Semester
– einen Nachweis von mindestens 8 ECTS-Punkten oder über mindestens 4 Semester-Wochenstunden pro Semester
– oder eine Bestätigung über den Fortschritt der Abschlussarbeit (z.B. Diplomarbeit)

ACHTUNG
Wenn ich den Nachweis nicht erbringe, bekomme ich kein Weiterbildungsgeld mehr oder muss es sogar zurückzahlen!


In der Bildungskarenz bekomme ich Weiterbildungsgeld vom AMS.
Das Weiterbildungsgeld bekomme ich in der Höhe des Arbeitslosengeldes, mindestens aber 14,53 € täglich.
Das Arbeitslosengeld beträgt 55 % des Netto-Einkommens
im vorvorigen Jahr bei Antragstellung bis 30. Juni
– oder im vorigen Jahr bei Antragstellung ab 1. Juli.
In der Bildungskarenz bekomme ich kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld.


In der Bildungskarenz darf ich geringfügig dazuverdienen (2023: 500,91 € pro Monat).


Ich kann eine Ausbildung oder Weiterbildung in Österreich oder im Ausland machen.


Während der Bildungskarenz besteht kein Kündigungsschutz.
Wenn mich mein*e Arbeitgeber*in kündigt, bekomme ich das Weiterbildungsgeld weiter, bis meine Ausbildung / Weiterbildung fertig ist.
Wenn ich kündige, bekomme ich kein Weiterbildungsgeld mehr.


Den Antrag auf Bildungskarenz stelle ich über mein eAMS-Konto oder bei einer AMS-Geschäftsstelle.
Ich brauche eine von meiner*m Arbeitgeber*in unterschriebene Bildungskarenz-Vereinbarung.