Bildungsteilzeit

Um mehr Zeit für meine Ausbildung oder Weiterbildung u haben, kann ich in Bildungsteilzeit gehen und weniger arbeiten.


Ich muss mindestens 6 Monate vor der Bildungsteilzeit mehr als geringfügig beim*/bei der* gleichen Arbeitgeber*in gearbeitet haben.


Mein*e Arbeitgeber*in muss mit meiner Bildungsteilzeit einverstanden sein.


Ich muss mindestens 25 % und höchstens 50 % weniger arbeiten.
Beispiel:
Wenn ich vor der Bildungsteilzeit 40 Stunden pro Woche arbeite, dann muss ich in meiner Bildungsteilzeit
– mindestens 10 Stunden pro Woche weniger arbeiten, ich darf also höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten;
– mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Ich muss während meiner Bildungsteilzeit mindestens 10 Stunden pro Woche arbeiten und über der Geringfügigkeitsgrenze (2023: 500,91 € pro Monat) verdienen.


Ich kann 4 bis 24 Monate in Bildungsteilzeit gehen.

Ich kann innerhalb von 4 Jahren 24 Monate in Bildungsteilzeit gehen.


Ich muss nachweisen, dass ich eine Weiterbildung von mindestens 10 Stunden pro Woche besuche.
Studierende brauchen nach einem Semester
– einen Nachweis von mindestens 4 ECTS-Punkten oder über mindestens 2 Semester-Wochenstunden pro Semester
– oder eine Bestätigung über den Fortschritt der Abschlussarbeit (z.B. Diplomarbeit)


Für jede Arbeitsstunde weniger in der Woche zahlt das AMS 91 Cent Bildungsteilzeitgeld pro Tag (Wert 2023).
Beispiel:
Ich arbeite vor der Bildungsteilzeit 30 Stunden pro Woche.
In der Bildungsteilzeit arbeite ich 20 Stunden pro Woche.
Ich arbeite also 10 Stunden weniger pro Woche.
10 x 0,91 = 9,10 € pro Tag
9,10 € x 30 = 273 € pro Monat (bei 30 Tagen)


Während der Bildungsteilzeit besteht kein Kündigungsschutz.
Wenn mich mein*e Arbeitgeber*in während der Bildungsteilzeit kündigt, bekomme ich Weiterbildungsgeld vom AMS. Ich muss dann aber eine Weiterbildung von mindestens 20 Stunden pro Woche machen.


Den Antrag auf Bildungskarenz stelle ich über mein eAMS-Konto oder bei einer AMS-Geschäftsstelle.
Ich brauche eine von meiner*m Arbeitgeber*in unterschriebene Bildungsteilzeit-Vereinbarung.