E-Card

Wenn ich krankenversichert bin, habe ich eine E-Card.

Auf der E-Card steht meine Sozialversicherungsnummer.

Wenn ich zum*r Ärzt*in, in eine Ambulanz oder ins Krankenhaus gehe, brauche ich die E-Card.

Die E-Card gilt für alle Vertragsärzt*innen (also bei Ärzt*innen „mit Krankenkassa“) in Österreich.

Die E-Card (EKVK = Europäische Krankenversicherungskarte) gilt auch bei Vertragspartner*innen in allen EU-Staaten, in Island, Nordmazedonien, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz.

In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auch. Ich muss dort aber vorher einen Krankenschein holen.

Wenn ich in die Türkei reise, muss ich einen Betreuungsschein beantragen. Wenn ich arbeite, bekomme ich den Betreuungsschein von meinem*r Arbeitgeber*in; wenn ich nicht arbeite, bei der Krankenkasse.

Seit 1.1.2020 gibt es die E-Card mit Foto. Ich bekomme die neue E-Card automatisch per Post, bevor meine alte Karte abläuft.

Wenn ich die Karte verliere oder sie mir gestohlen wird, sollte ich bei der E-Card Servicenummer anrufen: 050 124 3311. Ich bekomme dann eine neue E-Card per Post zugeschickt.