Für Eltern in Karenz
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld
Ich kann die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beantragen, wenn ich
- pauschales Kinderbetreuungsgeld beziehe und
- Alleinerzieher*in bin und im Jahr 2023 nicht mehr als 7.800 € (2022: 7.600 €) verdiene
oder ich mit dem anderen Elternteil verheiratet bin oder zusammenlebe, im Jahr 2023 nicht mehr als 7.800 € verdiene (2022: 7.600 €) und mein*e Partner*in nicht mehr als 18.000 € verdient.
Ich bekomme 6,06 € pro Tag für maximal 1 Jahr.
Die Beihilfe beantrage ich bei meiner Sozialversicherung/ÖGK.