Für Eltern in Karenz

Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld

Ich kann die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld beantragen, wenn ich

  • pauschales Kinderbetreuungsgeld beziehe und
  • Alleinerzieher*in bin und im Jahr 2023 nicht mehr als 7.800 € (2022: 7.600 €) verdiene
    oder ich mit dem anderen Elternteil verheiratet bin oder zusammenlebe, im Jahr 2023 nicht mehr als 7.800 € verdiene (2022: 7.600 €) und mein*e Partner*in nicht mehr als 18.000 € verdient.

Ich bekomme 6,06 € pro Tag für maximal 1 Jahr.

Die Beihilfe beantrage ich bei meiner Sozialversicherung/ÖGK.