Zur Invaliditätspension / Berufsunfähigkeitspension dazuverdienen


Ich bekomme Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension und möchte dazuverdienen.


Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen aufgehört habe zu arbeiten und eine Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension beziehe, kann ich später auch dazuverdienen.


Wenn ich mehr als geringfügig dazuverdiene (2023: 500,91 €/Monat) und das Gesamteinkommen (Pension + Zuverdienstüber 1.357,72 €/Monat (2023) ist, dann wird meine Pension gekürzt.


Wenn ich das gesetzliche Pensionsalter erreicht habe, muss ich meine Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension in eine Alterspension umwandeln.
Wenn ich in Alterspension bin und dazu verdiene, muss ich Steuern nachzahlen, wenn ich mehr als 12.000 € im Jahr verdiene.
Mehr Informationen zum Thema „Dazuverdienen in der Alterspension“ finde ich hier.