Zur Korridorpension dazuverdienen
Ich bekomme Korridorpension und möchte dazuverdienen.
Ich verliere meine Korridorpension, wenn ich über der Geringfügigkeitsgrenze (2023: 500,91 €/Monat) verdiene.
Für jedes Monat, in dem ich die Pension wegen einer Erwerbstätigkeit über Geringfügigkeit verliere, erhalte ich einen Zuschlag von 0,55 %.