Ich bekomme Mindestsicherung und habe ein Kind/er.
Pro Kind, das mit mir im gemeinsamen Haushalt wohnt, bekomme ich pro Monat 284,48 € zur Mindestsicherung dazu.
Wenn mein Kind volljährig, also über 18 ist, und mit mir zusammenlebt, kann es selbst Mindestsicherung bekommen.
Ausnahme: Mein Kind ist unter 21 und macht eine schulische Ausbildung, die es schon begonnen hat, bevor es 18 war.