Ich bekomme Mindestsicherung und möchte auf Urlaub fahren.

Ich muss der MA 40 melden, wenn ich auf Urlaub fahre.

Ich kann bis zu zwei Wochen auf Urlaub fahren, ohne dass mir etwas von der Mindestsicherung abgezogen wird.

Wenn ich mehr als zwei Wochen weg bin, dann bekomme ich für die ganze Zeit, die ich nicht da bin, keine Mindestsicherung.

Ich muss mich bei der MA 40 melden, sobald ich wieder zurück in Österreich bin.