Ich bekomme Notstandshilfe und habe ein Kind/er.

Damit ich Notstandshilfe bekomme, muss ich arbeitswillig sein.
Das bedeutet, dass ich eine Arbeit suchen will und dem Arbeitsmarkt mindestens 20 Stunden pro Woche zur Verfügung stehe. Ich muss also mindestens 20 Stunden arbeiten können.
Wenn ich Kinder unter 3 Jahren betreue, muss ich mindestens 16 Stunden pro Woche arbeiten können.

Ich muss für diese 20 Stunden oder 16 Stunden pro Woche Kinderbetreuung haben: Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter/Tagesvater, Verwandte…


Wenn ich Notstandshilfe bekomme, dann kann ich auch Kinderbetreuungsgeld bekommen.