Ich bekomme Notstandshilfe und möchte auf Urlaub fahren.

Wenn ich auf Urlaub fahre, muss ich das dem AMS melden.


Wenn ich in Österreich Urlaub mache, bekomme ich die Notstandshilfe weiter.
Während ich im Ausland auf Urlaub bin, bekomme ich keine Notstandshilfe. Die Leistung wird unterbrochen.


Ich muss mich beim AMS melden, sobald ich wieder zurück in Österreich bin.