Ich habe im Ausland gearbeitet.


Ich kann in Österreich in Pension gehen, wenn ich mindestens 180 Versicherungsmonate (= 15 Jahre) habe.
Von diesen 180 Monaten muss ich 84 Monate (= 7 Jahre) versichert gearbeitet haben (= über der Geringfügigkeitsgrenze).

Wenn ich im Ausland gearbeitet habe, kann ich mir diese Arbeitszeiten / Versicherungszeiten für meine Pension in Österreich anrechnen lassen.
Die Arbeitszeiten im Ausland werden mitgerechnet, um zu schauen, ob ich genug Versicherungsjahre für eine Pension in Österreich habe.

Wenn ich nicht genug österreichische Versicherungsmonate habe, werden meine Arbeitszeiten aus diesen Staaten dazugezählt:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) und Schweiz
  • Staaten, die mit Österreich ein Abkommen haben:
    Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Chile, Indien, Israel, Kanada, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Philippinen, Republik Korea (Südkorea), Serbien, Tunesien, Türkei, Uruguay, USA
  • Großbritannien


Die Erfassung meiner Arbeitszeiten im Ausland kann ich bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen. Das sollte ich einige Zeit vor dem geplanten Pensionsantritt tun, weil das längere Zeit dauern kann.


Wie hoch meine österreichische Pension ist, hängt von meinen österreichischen Versicherungszeiten ab.
Für die Höhe der österreichischen Pension zählen also nur meine Arbeitszeiten in Österreich; Versicherungszeiten im Ausland werden nicht mitgerechnet.

Wenn ich im Ausland gearbeitet habe, habe ich eventuell Anspruch auf Pension in dem Staat, in dem ich gearbeitet habe.
In welchem Alter ich in Pension gehen kann und wie viel Versicherungszeiten ich brauche, hängt vom Pensionssystem des jeweiligen Staates ab.

Versicherungszeiten im In- und Ausland (AK)


Wenn ich Fragen zum österreichischen und internationalen Pensionsrecht habe, kann ich mich bei den „Internationalen Sprechtagen“ informieren.
Hier bekomme ich Informationen zu den Pensionssystemen in Deutschland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Österreich.

Termine und Orte:
Internationale Beratungstage in Österreich 2023 (PV)
Österreichische Sprechtage im Ausland 2023 (PV)