Ich möchte eine Lehre oder einen anderen Ausbildungsabschluss machen.

Informationen zur Lehre für Jugendliche und junge Erwachsene finde ich hier.

Auch als Erwachsene*r kann ich eine Lehre machen.

Eine Lehre kann ich nach Abschluss der 9. Schulstufe (Pflichtschulabschluss) machen.
Hier finde ich mehr Informationen zum Pflichtschulabschluss.


In der Lehre erlerne ich einen Beruf.

Hier finde ich eine Liste aller Lehrberufe.


Wenn ich eine Lehre machen will, melde ich mich beim AMS lehrstellensuchend.


Eine Lehre dauert normalerweise 3 Jahre. Manche Lehren dauern 2 oder 4 Jahre.
Wenn ich schon eine andere Lehre oder eine Berufsbildende Mittlere Schule (BMS) abgeschlossen habe oder wenn ich die Matura habe, verkürzt sich die Lehrzeit um 1 Jahr.


Während der Lehre gehe ich in eine Berufsschule, arbeite in einem Lehrbetrieb und bekomme Lehrgeld.


Als Erwachsene*r kann ich auch eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung machen.
Dafür muss ich schon eine Ausbildung oder Berufserfahrung in dem Bereich haben.
Ich kann also eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung machen, wenn ich zum Beispiel schon als Köch*in gearbeitet habe, aber keinen Abschluss gemacht habe.


Ich kann auch eine Lehrabschlussprüfung machen, wenn ich im Ausland eine Berufsausbildung gemacht habe.
Ich kann mich bei der AST Wien PERSPEKTIVE (0 19 58 58 – 01) vom Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen informieren. Hier bekomme ich Informationen in diesen Sprachen: Deutsch, Englisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Bulgarisch, Farsi, Arabisch, Französisch, Spanisch, Ukrainisch, Chinesisch


Für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gibt es Vorbereitungskurse.

Die Vorbereitung dauert circa ein Jahr.


Wenn ich arbeite, fördert der waff mit dem Chancen-Scheck 90 % der Kurskosten (maximal 5.000 €) und die Prüfungsgebühr. Wenn ich die Prüfung schaffe, bekomme ich auch die übrigen 10 % zurück.

Eine weitere Möglichkeit, den Lehrabschluss nachzuholen, bietet das Wiener Anerkennungs-System „Meine Chance – ich kann das!“. br>Mit Meine Chance – ich kann das! kann ich einen Lehrabschluss in den Berufen Köch*in,Restaurantfachfrau*/Restaurantfachmann* und Bürokauffrau*/Bürokaufmann* nachholen, wenn ich
– arbeite,
– meinen Hauptwohnsitz in Wien habe,
– mindestens 22 Jahre alt bin
– und mindestens 18 Monate Berufserfahrung in dem Beruf habe.


Ich kann auch eine Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuer*in machen.
Als Fach-Sozialbetreuer*in arbeite ich mit Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderung oder mit älteren Menschen.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.


Ich kann auch andere Ausbildungsabschlüsse machen, zum Beispiel einen Handelsschulabschluss.

Erwachsene können auch die Matura (= Reifeprüfung) nachholen, zum Beispiel eine AHS-, eine HAK- oder eine HTL-Matura.


Wenn ich einen Lehrabschluss oder einen anderen Ausbildungsabschluss machen will, kann ich einen Qualifikationspass bekommen.Im Qualifikationspass finden sich
alle Aus- und Weiterbildungen, die ich in Österreich gemacht haben
meine Qualifikationen und Kompetenzen
meine berufliche Erfahrung in Österreich oder im Ausland
mein Lebenslauf und meine Bewerbungsschreiben
– /strong>meine Ausbildungsziele und Berufsziele
Schritt für Schritt alles, was ich für meinen Abschluss brauche
Wenn ich arbeite, bekomme ich den Qualifikationspass beim waff. Wenn ich nicht arbeite, bekomme ich den Qualifikationspass bei einem der Berufsinformationszentren des AMS (BIZ – BerufsInfoZentren) Wien.


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