Ich möchte mein Baby während der Arbeit stillen.

Ich habe das Recht auf bezahlte Pausen während der Arbeit, um mein Kind zu stillen oder Milch abzupumpen.


Wenn ich mein Kind während der Arbeit stillen möchte, muss ich meine*n Arbeitgeber*in informieren. Ich sollte meine*n Arbeitgeber*in am besten schon informieren, bevor ich wieder zu arbeiten anfange.
Der*die Arbeitgeber*in kann eine Bestätigung von mir verlangen, dass ich stille. 


Wenn ich stille, darf ich manche Arbeiten nicht machen, zum Beispiel
– schwer heben und tragen
– oder unter Druck arbeiten.


Wenn ich mehr als 4,5 Stunden am Tag arbeite, darf ich 45 Minuten stillen. Arbeite ich 8 Stunden, darf ich 2 Mal 45 Minuten stillen

Wenn es an meinem Arbeitsplatz oder in der Nähe keinen passenden Ort zum Stillen gibt, oder mir niemand das Kind in die Arbeit bringen kann, darf ich auch 90 Minuten stillen.

Ich kann auch am Ende meines Arbeitstages stillen. Dann kann ich 45 oder 90 Minuten früher nach Hause gehen, um mein Kind zu stillen.

Es gibt auch Sonderregelungen.

Ich kann mich bei der Arbeiterkammer informieren: 01 501 65 1201


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