Kann ich früher in Pension gehen? (Korridorpension)


Wenn ich 480 Versicherungsmonate (= 40 Versicherungsjahre) in der Pensionsversicherung habe, kann ich schon vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen.

Ich muss mindestens 62 Jahre alt sein, um die Korridorpension in Anspruch nehmen zu können.

Im Moment ist die Korridorpension also nur für Männer* möglich.
Für Frauen* kommt sie erst ab 2028 in Betracht, weil sie im Moment noch vor 62 in Regelpension gehen können.

ACHTUNG
Wenn ich vor meinem Regelpensionsalter in Pension gehe, gibt es Abzüge. Ich bekomme also weniger Pension.

ACHTUNG
Ich verliere meine Korridorpension, wenn ich über die Geringfügigkeitsgrenze (2023: 500,91 €/Monat) dazuverdiene.
Für jedes Monat, in dem ich die Pension wegen einer Erwerbstätigkeit über Geringfügigkeit verliere, erhalte ich einen Zuschlag von 0,55 %.


Zu- oder Abschläge (AK)


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