Kinderzuschuss für Pensionist*innen

Wenn ich in
Alterspension
Berufsunfähigkeitspension oder Invaliditätspension
– oder Erwerbsunfähigkeitspension
bin, bekomme ich 29,07 € Zuschuss pro Monat pro Kind unter 18 Jahren.
Für Kinder in Ausbildung bekomme ich den Zuschuss bis zum 27. Geburtstag.
Wenn mein Kind nicht erwerbsfähig ist, also nicht arbeiten kann, bekomme ich den Zuschuss für die Zeit, in der mein Kind nicht arbeiten kann.

Den Kinderzuschuss beantrage ich bei meiner Pensionsversicherung.