Kollektivvertrag | Arbeitsvertrag | Dienstzettel
In Österreich gilt für die meisten Arbeitsbereiche/Branchen ein Kollektivvertrag.
In einem Kollektivvertrag werden unter anderem geregelt
- die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen,
- das Gehalt / der Lohn
- und die Normalarbeitszeit.
Die Gewerkschaft verhandelt jedes Jahr den Kollektivvertrag mit den Arbeitgeber*innen.
Manche Firmen haben eine Betriebsvereinbarung.
Dort finde ich genauere Informationen zu meiner Arbeit, zu den Rechten und Pflichten.
Wenn ich einen Job annehme, gehe ich automatisch einen Arbeitsvertrag mit meinem*r Arbeitgeber*in ein.
Ein Arbeitsvertrag regelt alles, was nicht schon durch das Gesetz, durch den Kollektivvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt ist.
Das Gesetz, der Kollektivvertrag und die Betriebsvereinbarung stehen über dem Arbeitsvertrag. Das heißt, dass der Arbeitsvertrag nicht schlechter sein darf als das Gesetz, der Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung.
Ein Arbeitsvertrag kann, aber muss nicht schriftlich sein. Auch mündliche Vereinbarungen gelten als Arbeitsvertrag.
Als Arbeitnehmer*in habe ich das Recht auf einen Dienstzettel.
Das muss auf meinem Dienstzettel stehen:
- Name und Adresse des*r Arbeitgeber*in und des*r Arbeitnehmer*in
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Ende des Arbeitsverhältnisses (bei Befristungen)
- Kündigungstermin und Kündigungsfrist
- Arbeitsort
- Einstufung & Gehaltsschema
- Tätigkeiten, also was ich machen muss
- Gehalt / Lohn + weiteres Entgelt (z.B. Sonderzahlungen)
- Fälligkeit des Entgelts, also wann mein Gehalt / Lohn ausgezahlt wird
- Urlaub
- Arbeitszeit: Normalarbeitszeit, Wochentage
- wenn es das gibt: Kollektivvertrag, Satzung, Mindestlohntarif, Betriebsvereinbarung
- Name und Anschrift der Vorsorgekasse (“Abfertigung”)