Kosten: Finanzierung / Förderung / Ermäßigung

Wenn ich aus einem Drittstaat komme, kann ich mit dem Blauen Bundesgutschein 50 % der Kurskosten (maximal 750 €) für einen Deutsch-Integrationskurs A2 oder B1 und Integrationsprüfung zurückbekommen. Den Gutschein bekomme ich bei der MA 35, wenn ich die Integrationsvereinbarung unterschreibe.


waff Bildungskonto für alle
Mit dem Bildungskonto für alle fördert der waff 50 % der Kurs- und Prüfungskosten für Ausbildungen und Weiterbildungen – bis maximal 300 €.

Ich kann die Förderung bekommen, wenn ich

– meinen Hauptwohnsitz in Wien habe,

– arbeite (auch geringfügig, auch Neue Selbstständige) oder

in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit bin oder

– in Elternkarenz bin oder

– beim AMS Wien arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet bin oder
Mindestsicherung beziehe und beim AMS Wien als arbeitssuchend vorgemerkt bin oder

Kinderbetreuungsgeld beziehe.

Den Antrag auf Förderung kann ich mit diesem Formular oder online stellen.

Das Kursinstitut muss vom waff anerkannt sein.


Wenn ich als Leiharbeiter*in / Zeitarbeiter*in arbeite, kann ich beim Sozial- und Weiterbildungsfonds(SWF) um eine Förderung ansuchen.
Förderungen für Zeitarbeitskräfte (SWF)
Förderungen für Zeitarbeitskräfte: SWF Frauenförderung (SWF)


Wenn ich arbeite, kann ich Kosten für Kurse, Kursunterlagen sowie Prüfungsgebühren als Werbungskosten von der Steuer absetzen.