Neue Selbstständige

Als Neue*r Selbstständige*r arbeite ich selbstständig, habe aber kein Gewerbe angemeldet.

Ich arbeite mit Werkvertrag. Ich werde also von meinem*r Auftraggeber*in für ein bestimmtes Werk oder für eine Dienstleistung bezahlt.


Neue Selbstständige sind Personen, die zu keiner anderen Berufsgruppe gehören

Neue Selbstständige sind Selbstständige, die nicht Mitglied bei der Wirtschaftskammer (WKO) sind. Das sind zum Beispiel 

  • Künstler*innen
  • Vortragende
  • Journalist*innen
  • Schriftsteller*innen
  • Selbstständige in Gesundheitsberufen: Krankenpfleger*innen, Hebammen


Hier finde ich Informationen zum Thema Sozialversicherung für (Neue) Selbstständige.


Als Neue*r Selbstständige*r bin ich Unternehmer*in.
Ich muss mein Einkommen selbst versteuern.
Das heißt, ich muss eine Einkommensteuererklärung machen.
Dazu muss ich das Formular E1 einreichen.

Als Neue*r Selbstständige*r bin ich kein Mitglied der Arbeiterkammer (AK).
Ich bin auch nicht Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Als Neue*r Selbstständige*r habe ich also keine Interessenvertretung.


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