Selbstversicherung: Ich arbeite geringfügig.
Wenn ich geringfügig arbeite, bin ich nur unfallversichert.
Für die Krankenversicherung muss ich mich selbst versichern oder bei meinem*meiner Ehepartner*in mitversichern.
Um Beitragszeiten für die Pension zu erwerben, muss ich mich in der Pensionsversicherung selbst versichern.
ACHTUNG
Wenn ich beim Ehemann* / bei der Ehefrau* mitversichert bin, bin ich nicht pensionsversichert.