Ich darf arbeiten, wenn ich EU Bürger*in oder dessen/deren Familienangehörige bin.
Wenn ich EU Bürger*in oder deren Familienangehörige bin, kann ich sofort arbeiten.
Wenn ich länger als 3 Monate in Österreich bleibe, brauche ich eine Anmeldebescheinigung. Die Anmeldebescheinigung kann ich in Wien bei der MA 35 beantragen.
Ich kann eine Anmeldebescheinigung bekommen, wenn ich arbeite, studiere oder als Angehörige*r.