Ich darf eingeschränkt arbeiten, wenn ich Asylwerberin bin.
Ich darf als Asylwerber*in während meines Asylverfahrens nur mit einer Beschäftigungsbewilligung vom AMS (zum Beispiel als Saison-Beschäftigte) oder eingeschränkt selbstständig (zum Beispiel mit Dienstleistungscheck) arbeiten.