Ich darf eingeschränkt arbeiten, wenn ich eine Aufenthaltsberechtigung habe.
Wenn ich eine Aufenthaltsberechtigung (zum Beispiel „Besonderer Schutz“) habe, darf ich mit einer Beschäftigungsbewilligung des AMS arbeiten.
Wenn ich eine Aufenthaltsberechtigung (zum Beispiel „Besonderer Schutz“) habe, darf ich mit einer Beschäftigungsbewilligung des AMS arbeiten.