Ich darf eingeschränkt arbeiten, wenn ich eine „Aufenthaltsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ habe.

Ich darf mit einer „Aufenthaltsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ zum Beispiel als Au-pair arbeiten, wenn ich zwischen 18 und 28 Jahre alt bin.

Mein*e Arbeitgeber*in muss, bevor ich anfange zu arbeiten, eine Anzeigebestätigung beim AMS beantragen.