Ich darf eingeschränkt arbeiten, wenn ich Schüler*in oder Studierende bin.

Ich darf mit einer Aufenthaltsbewilligung Schüler*in oder Studierende bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Ich oder mein*e Arbeitgbeber*in muss, bevor ich anfange zu arbeiten, eine Bewilligung beim AMS beantragen.

Möchte ich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, brauche ich eine zusätzliche Bewilligung.