Ich darf eingeschränkt arbeiten, wenn ich Schüler*in oder Studierende bin.
Ich darf mit einer Aufenthaltsbewilligung Schüler*in oder Studierende bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Ich oder mein*e Arbeitgbeber*in muss, bevor ich anfange zu arbeiten, eine Bewilligung beim AMS beantragen.
Möchte ich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, brauche ich eine zusätzliche Bewilligung.