Ich bin Drittstaatsangehörige*r und bin Schüler*in oder Studierende*r.
Wenn ich zum Studieren nach Österreich kommen will, muss ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Als Drittstaatsangehörige*r brauche ich eine „Aufenthaltsbewilligung – Student“ („Studentenvisum“).
Ich darf mit einer „Aufenthaltsbewilligung Schüler“ oder einer „Aufenthaltsbewilligung Student“ bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Bevor ich anfange zu arbeiten, muss ich oder mein*e Arbeitgeber*in eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragen.
In der vorlesungsfreien Zeit, also in den Ferien, darf ich auch mehr Stunden pro Woche arbeiten. Mein*e Arbeitgeber*in muss das aber dem AMS melden.
Wenn ich sonst auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten möchte, brauche ich eine weitere Genehmigung. Es gibt dann eine Arbeitsmarktprüfung.