„Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“

Wenn ich einen Daueraufenthalt in einem anderen EU-Land habe, kann ich eine „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ beantragen.

Dazu brauche ich:

  • eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel,
  • eine Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung)
  • und einen Quotenplatz.


Mit einer „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ darf ich in Österreich NICHT arbeiten.