„Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“
Wenn ich einen Daueraufenthalt in einem anderen EU-Land habe, kann ich eine „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ beantragen.
Dazu brauche ich:
- eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel,
- eine Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung)
- und einen Quotenplatz.
Mit einer „Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit“ darf ich in Österreich NICHT arbeiten.