„Rot-Weiß-Rot Karte“
Wenn ich einen Daueraufenthalt in einem anderen EU-Land habe, kann ich eine „Rot-Weiß-Rot Karte“ beantragen.
Dazu brauche ich:
- eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel,
- eine Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung)
- und eine „schriftliche Mitteilung des AMS“ (Erlaubnis).
Mit einer „Rot-Weiß-Rot Karte“ darf ich in Österreich arbeiten.