Ich bin Ehegatt*in oder minderjähriges unverheiratetes eines*r EU-Bürger*in.

Wenn ich als Familienangehörige*r eines*r EU-Bürger*in länger als 3 Monate in Österreich bleibe, brauche ich eine Aufenthaltskarte.

Die Aufenthaltskarte kann ich in Wien bei der MA 35 beantragen.

Ich kann eine Aufenthaltskarte bekommen, wenn ich eine
– Krankenversicherung
– und ausreichend finanzielle Mittel
habe.