Ich bin Ehegatt*in oder minderjähriges unverheiratetes Kind einer*s Drittstaatsangehörigen*.

Ich bin mit einer/m Drittstaatsangehörigen verheiratet oder ich bin ein Kind einer/s Drittstaatsangehörigen und bin nicht verheiratet.

Als Ehefrau* / Ehemann* / unverheiratetes Kind einer/s Drittstaatsangehörigen kann ich einen Aufenthaltstitel beantragen.

Welchen Aufenthaltstitel ich beantragen kann, hängt davon ab, welchen Aufenthaltstitel mein Ehemann* / meine Ehefrau* / meine Mutter / mein Vater hat.

Der*die* Drittstaatsangehörige* (mein Ehemann* / meine Ehefrau* / meine Mutter / mein Vater) hat eine