Ich bin Ehegatt*in oder minderjähriges unverheiratetes Kind einer*s Österreicher*in.
Wenn ich
– Ehegatt*in einer*s Österreicher*in oder
– Kind einer*s Österreicher*in und nicht verheiratet bin,
kann einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ beantragen.
Dazu brauche ich:
- eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- eine Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung).
- Das Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen ist 21 Jahre.
Mit einem Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ darf ich in Österreich arbeiten.