Ich bin Ehegatt*in oder minderjähriges unverheiratetes Kind einer*s Österreicher*in.

Wenn ich 
Ehegatt*in einer*s Österreicher*in oder
Kind einer*s Österreicher*in und nicht verheiratet bin, 
kann einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ beantragen.

Dazu brauche ich:

  • eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • eine Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung).
  • Das Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen ist 21 Jahre.


Mit einem Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ darf ich in Österreich arbeiten.