Ich bin Elternteil oder volljähriges Kind oder Angehörige*r einer*s Österreicher*in.
Ich kann eine Niederlassungsbewilligung Angehörige*r beantragen, wenn ich
– Elternteil,
– Schwiegerelternteil,
– volljähriges Kind (auch Stiefkind)
– oder sonstige Angehörige
einer*s Österreicher*in bin.
Dazu brauche ich:
- eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel des*der Zusammenführenden (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- eine Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung),
- tatsächlichen Unterhalt vom Zusammenführenden
- tatsächlichen Unterhalt, gemeinsame Unterkunft oder dringende Pflege durch die*den Zusammenführende*n
Wenn ich eine Niederlassungsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung Angehörige*r habe, darf ich nur mit einer gültigen Arbeitserlaubnis vom AMS arbeiten.
Nach 2 Jahren kann ich eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus mit freiem Arbeitsmarktzugang beantragen,
- wenn ich „fortgeschritten“ integriert bin (zum Beispiel Deutschkenntnisse auf B1-Niveau habe),
- oder wenn ich eine Arbeitserlaubnis habe,
- oder wenn ich Ehegatt*in oder minderjähriges Kind einer Person bin, welche diese Voraussetzungen erfüllt hat.
Mit einer Rot-Weiß-Rot Karte Plus darf ich in Österreich arbeiten.
Nach 5 Jahren kann ich einen „Daueraufenthalt EU“ beantragen.
Dazu brauche ich:
- eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- eine Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (Modul 2 Integrationsvereinbarung).
- Das Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen ist 21 Jahre.
Mit einem Daueraufenthalt EU darf ich in Österreich arbeiten.