Ich bin Elternteil oder volljähriges Kind oder Angehörige*r einer*s Österreicher*in.

Ich kann eine Niederlassungsbewilligung Angehörige*r beantragen, wenn ich 
Elternteil, 
Schwiegerelternteil, 
volljähriges Kind (auch Stiefkind) 
– oder sonstige Angehörige
einer*s Österreicher*in
bin.

Dazu brauche ich:

  • eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel des*der Zusammenführenden (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • eine Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf A1– oder später A2-Niveau (Modul 1 Integrationsvereinbarung),
  • tatsächlichen Unterhalt vom Zusammenführenden
  • tatsächlichen Unterhalt, gemeinsame Unterkunft oder dringende Pflege durch die*den Zusammenführende*n

Wenn ich eine Niederlassungsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung Angehörige*r habe, darf ich nur mit einer gültigen Arbeitserlaubnis vom AMS arbeiten.


Nach 2 Jahren kann ich eine Rot-Weiß-Rot Karte Plus mit freiem Arbeitsmarktzugang beantragen,

  • wenn ich „fortgeschritten“ integriert bin (zum Beispiel Deutschkenntnisse auf B1-Niveau habe),
  • oder wenn ich eine Arbeitserlaubnis habe,
  • oder wenn ich Ehegatt*in oder minderjähriges Kind einer Person bin, welche diese Voraussetzungen erfüllt hat.

Mit einer Rot-Weiß-Rot Karte Plus darf ich in Österreich arbeiten.


Nach 5 Jahren kann ich einen „Daueraufenthalt EU“ beantragen.

Dazu brauche ich:

  • eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
  • ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
  • eine Krankenversicherung,
  • keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
  • Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (Modul 2 Integrationsvereinbarung).
  • Das Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen ist 21 Jahre.

Mit einem Daueraufenthalt EU darf ich in Österreich arbeiten.