Ich bin Drittstaatsangehörige*r und möchte als Au-pair arbeiten.

Ich darf mit einer „Aufenthaltsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ zum Beispiel als Au-pair arbeiten, wenn ich zwischen 18 und 28 Jahre alt bin.

Bevor ich anfange zu arbeiten, muss mein*e Arbeitgeber*in eine Anzeigebestätigung beim AMS beantragen.

Mehr Informationen finde ich hier:
Broschüre Au Pairs Österreich – Deutsch (LEFÖ IBF)
Broschüre Au Pairs Österreich – Spanisch (LEFÖ IBF)
Broschüre Au Pairs Österreich – Englisch (LEFÖ IBF)


Au-Pair-Repair setzt sich für die Rechte von Au-pairs in Österreich ein:
Instagram: aupairrepair
E-Mail: aupairrepair@gmail.com
WhatsApp: 06705587918

In dieser Arbeitszeitaufzeichnung kann ich aufschreiben, wie viel ich arbeite.