Ich bin subsidiär Schutzberechtigte*r.
Wenn ich subsidiär Schutzberechtigte*r oder deren*dessen Familienangehörige*r bin, darf ich in Österreich arbeiten.
Nach 5 Jahren kann ich einen „Daueraufenthalt EU“ beantragen.
Dazu brauche ich:
- eine Unterkunft (zum Beispiel einen Mietvertrag),
- ausreichende finanzielle Mittel (zum Beispiel regelmäßiges Einkommen),
- eine Krankenversicherung,
- keine Erteilungshindernisse (zum Beispiel Aufenthaltsverbot),
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (Modul 2 Integrationsvereinbarung).
- Das Mindestalter für Ehepaare/eingetragene Partner*innen ist 21 Jahre.
Mit einem Daueraufenthalt EU darf ich in Österreich arbeiten.