Ich will nach einer Scheidung in Österreich bleiben und habe eine Daueraufenthaltskarte.

Wenn ich eine Daueraufenthaltskarte habe und mich scheiden lasse, kann ich weiterhin in Österreich bleiben.


ACHTUNG
Wenn ich längere Zeit im Ausland (= außerhalb des EWR-Raums) bin/war, kann ich meinen Daueraufenthaltskarte verlieren!
Als Drittstaatsangehörige*r darf ich nicht mehr als 12 Monate im Ausland sein.
In diesen Ausnahmefällen darf länger (bis zu 24 Monate) im Ausland sein: Erkrankungen, Pflege Angehöriger, Wehrdienst, „soziale Verpflichtungen“
Wenn ich die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen will, darf ich nicht länger im Ausland sein!
Ich sollte mich rechtzeitig informieren! Ich kann zu einer Beratungsstelle gehen.

Ich kann meine Daueraufenthaltskarte auch aufgrund bestimmter Straftaten verlieren!