Ich will nach einer Scheidung in Österreich bleiben und habe einen Daueraufenthalt – EU.

Wenn ich einen Daueraufenthalt – EU habe und mich scheiden lasse, kann ich weiterhin in Österreich bleiben.


ACHTUNG
Wenn ich längere Zeit im Ausland bin/war, kann ich meinen Daueraufenthalt – EU verlieren!
Als Drittstaatsangehörige*r darf ich nicht mehr als 12 Monate außerhalb des EWR-Raums sein.
In diesen Ausnahmefällen darf länger (bis zu 24 Monate) im Ausland sein: Erkrankungen, Pflege Angehöriger, Wehrdienst, „soziale Verpflichtungen“
Wenn ich die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen will, darf ich nicht länger im Ausland sein!
Ich sollte mich rechtzeitig informieren! Ich kann zu einer Beratungsstelle gehen.

Ich kann meinen Daueraufenthalt – EU auch aufgrund bestimmter Straftaten verlieren!