Am Arbeitsplatz ist Diskriminierung verboten!

Ich darf nicht aufgrund

  • meiner ethnischen Zugehörigkeit / Herkunft / Hautfarbe,
  • meines Geschlechts / meines Familienstandes / von Kindern,
  • meiner sexuellen Orientierung,
  • meines Alters,
  • einer Behinderung,
  • meiner Religion oder Weltanschauung

am Arbeitsplatz diskriminiert werden.

Wenn ich am Arbeitsplatz zum Beispiel wegen meines Geschlechts oder meines Alters schlechter behandelt werde oder unter schlechteren Arbeitsbedingungen arbeiten muss als andere Kolleg*innen, ist das Diskriminierung.

Die Arbeitgeber*innen müssen darauf achten, dass es zu keinen Diskriminierungen am Arbeitsplatz kommt und müssen etwas dagegen machen, wenn sie von Diskriminierung erfahren.

Ich habe 3 Jahre Zeit, beim Arbeits- und Sozialgericht zu klagen oder meinen Fall kostenlos bei der Gleichbehandlungskommission vorzutragen.
Ich kann mich zuerst an die Gleichbehandlungskommission und dann an das Gericht wenden oder an beide gleichzeitig.
Die Arbeiterkammer berät mich, bevor ich das Gericht und/oder die Gleichbehandlungskommission einschalte. Ich kann mich bei der Arbeiterkammer telefonisch informieren und/oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
Für Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht kann ich einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft stellen und so kostenlos vor Gericht vertreten werden.