Bei beruflichem Aufstieg / Beförderungen ist Diskriminierung verboten!

Ich darf nicht aufgrund

  • meiner ethnischen Zugehörigkeit / Herkunft / Hautfarbe,
  • meines Geschlechts / meines Familienstandes / von Kindern,
  • meiner sexuellen Orientierung,
  • meines Alters,
  • einer Behinderung,
  • meiner Religion oder Weltanschauung

bei beruflichem Aufstieg oder bei Beförderungen diskriminiert werden.

Wenn ich eine Beförderung nicht bekomme zum Beispiel aufgrund meiner sexuellen Orientierung oder weil ich einer ethnischen Minderheit angehöre, dann ist das Diskriminierung.

Ich habe Anspruch auf Schadenersatz.
Wenn ich die Beförderung bekommen hätte, habe ich Anspruch auf mindestens 3 Monate Entgeltdifferenz und immateriellen Schadenersatz. „Entgeltdifferenz“ ist der Unterschied zwischen dem Entgelt, das ich verdient habe, und dem Ent­gelt, das ich nach einer Beförderung verdient hätte.
Wenn ich den Job nicht bekommen hätte, aber diskriminiert wurde, habe ich Anspruch auf maximal 500 € Schadenersatz.

Ich habe 6 Monate nach Ab­lehn­ung der Beförderung Zeit, beim Arbeits- und Sozialgericht zu klagen oder meinen Fall kostenlos bei der Gleichbehandlungskommission vorzutragen.
Ich kann mich zuerst an die Gleichbehandlungskommission und dann an das Gericht wenden oder an beide gleichzeitig.
Die Arbeiterkammer berät mich, bevor ich das Gericht und/oder die Gleichbehandlungskommission einschalte. Ich kann mich bei der Arbeiterkammer telefonisch informieren und/oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
Für Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht kann ich einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft stellen und so kostenlos vor Gericht vertreten werden.