Bei der Kündigung / Entlassung ist Diskriminierung verboten!

Ich darf nicht aufgrund

  • meiner ethnischen Zugehörigkeit / Herkunft / Hautfarbe,
  • meines Geschlechts / meines Familienstandes / von Kindern,
  • meiner sexuellen Orientierung,
  • meines Alters,
  • einer Behinderung,
  • meiner Religion oder Weltanschauung

gekündigt oder entlassen werden.

Wenn ich zum Beispiel aufgrund meiner Religion oder meiner sexuellen Orientierung gekündigt oder entlassen werde, dann ist das Diskriminierung.

Es ist auch Diskriminierung, wenn ein Arbeitsverhältnis in der Probezeit oder nach Ende der Befristung aus diskriminierenden Gründen beendet oder nicht verlängert wird.

Ich kann die Kündigung / Entlassung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses anfechten oder Schadenersatz fordern.

Ich habe 14 Tage Zeit, diese Kündigung / Entlassung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeits- und Sozialgericht anzufechten.
Ich habe 6 Monate nach meiner Kündigung / Entlassung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses Zeit, beim Arbeits- und Sozialgericht zu klagen oder meinen Fall kostenlos bei der Gleichbehandlungskommission vorzutragen.
Ich kann mich zuerst an die Gleichbehandlungskommission und dann an das Gericht wenden oder an beide gleichzeitig.
Die Arbeiterkammer berät mich, bevor ich das Gericht und/oder die Gleichbehandlungskommission einschalte. Ich kann mich bei der Arbeiterkammer telefonisch informieren und/oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
Für Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht kann ich einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft stellen und so kostenlos vor Gericht vertreten werden.