Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist Diskriminierung verboten!
Ich darf nicht aufgrund
- meiner ethnischen Zugehörigkeit / Herkunft / Hautfarbe,
- meines Geschlechts / meines Familienstandes / von Kindern,
- meiner sexuellen Orientierung,
- meines Alters,
- einer Behinderung,
- meiner Religion oder Weltanschauung
diskriminiert werden, wenn ich mich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen will.
Ich habe 3 Jahre Zeit, beim Arbeits- und Sozialgericht zu klagen oder meinen Fall kostenlos bei der Gleichbehandlungskommission vorzutragen.
Ich kann mich zuerst an die Gleichbehandlungskommission und dann an das Gericht wenden oder an beide gleichzeitig.