Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit ist Diskriminierung verboten!

Ich darf nicht aufgrund

  • meiner ethnischen Zugehörigkeit / Herkunft / Hautfarbe,
  • meines Geschlechts / meines Familienstandes / von Kindern,
  • meiner sexuellen Orientierung,
  • meines Alters,
  • einer Behinderung,
  • meiner Religion oder Weltanschauung

diskriminiert werden, wenn ich mich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen will.

Ich habe 3 Jahre Zeit, beim Arbeits- und Sozialgericht zu klagen oder meinen Fall kostenlos bei der Gleichbehandlungskommission vorzutragen.
Ich kann mich zuerst an die Gleichbehandlungskommission und dann an das Gericht wenden oder an beide gleichzeitig.