Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit / Herkunft / Hautfarbe

Ich darf in der Arbeitswelt nicht wegen meiner Herkunft diskriminiert werden.

Das bedeutet, dass ich nicht schlechter behandelt werden darf, nur weil ich aus einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region oder Weltgegend komme, und auch nicht wegen meiner Staatsangehörigkeit.

Auch darf ich nicht diskriminiert werden, weil ich zu einer ethnischen Minderheit gehöre, also zum Beispiel als Roma/Romnja oder Sinti/Sintize.

Diskriminierung aufgrund von Sprache ist auch verboten. Ich darf nicht schlechter behandelt werden, nur weil ich zum Beispiel Deutsch mit Akzent spreche oder eine andere Muttersprache habe.

Ich darf wegen meiner Herkunft, ethnischen Zugehörigkeit oder Hautfarbe auch nicht belästigt, gedemütigt oder gemobbt werden.


Beispiele für Diskriminierung:

  • Beispiele für diskriminierende Stellenanzeigen/Jobinserate:
    • „nur InländerInnen“, „nur Einheimische“, „nur Österreicherinnen“, „österreichische Staatsbürgerschaft“, „EU-/EWR-Bürger“ „nur Türken“…
    • „keine Kroaten“, „keine Dänen“, „keine Roma“…;
    • In Stellenanzeigen darf kein „akzentfreies Deutsch“ oder „Muttersprache Deutsch“ gefordert werden. „Exzellente“ oder „perfekte Deutschkenntnisse“ dürfen nicht gefordert werden, wenn sie für die Arbeit nicht wichtig sind, also zum Beispiel, wenn ein*e Zeitungszusteller*in oder Küchenhilfe gesucht wird.
  • Eine Bewerberin bekommt den Job nicht, weil sie zur Minderheit der Roma gehört.
  • Beim Vorstellungsgespräch in einem Lokal wird der Bewerberin gesagt, dass sie wegen ihrer Hautfarbe nicht als Kellnerin arbeiten kann, aber in der Küche könnte sie arbeiten.
  • Ein Bewerber – österreichischer Staatsbürger äthiopischer Herkunft – bekommt einen Job als Portier nicht mit der Begründung, dass er nicht „akzentfrei“ Deutsch spricht. (In der Stellenbeschreibung war „akzentfreies Deutsch“ nicht verlangt.)
  • Ein nicht-österreichischer Arbeitnehmer bekommt weniger Geld als sein österreichischer Kollege, obwohl er die gleiche Arbeit macht.
  • Eine Arbeitnehmerin wird von ihren Kollegen rassistisch beschimpft. Der Chef weiß das und macht nichts dagegen.


Was tun bei Diskriminierung?

Als Arbeitnehmer*in kann ich mich bei Diskriminierung an meine*n Arbeitgeber*in wenden.
Der*die Arbeitgeber*in muss Arbeitnehmer*innen vor Diskriminierungen und Belästigungen schützen!
Wenn Arbeitgeber*innen von Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, müssen sie etwas dagegen machen.

Bei Diskriminierung in der Arbeit kann ich mich auch an den*die* Betriebrät*in wenden.

Wenn ich in der Arbeitswelt diskriminiert werde, kann ich mich bei der Arbeiterkammer telefonisch informieren und/oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

Auch meine Fachgewerkschaft berät mich zum Thema Diskriminierung.

Wenn ich Rassismus / rassistische Diskriminierung erfahre, kann ich bei ZARA Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.
Wenn ich Rassismus / rassistische Diskriminierung erfahre oder beobachte, kann ich das auch anonym online melden.

Wenn ich diskriminiert werde, kann ich mich an einen der Mitgliedsvereine des Klagsverbands wenden.
Der Klagsverband unterstützt Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, zu ihrem Recht zu kommen. Der Klagsverband bietet rechtliche Informationen, bringt Fälle vor Gericht und unterstützt Einzelpersonen vor Gericht.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und unterstützt mich, wenn ich diskriminiert oder (sexuell) belästigt werde.

Über die Gleichbehandlungs:App der Gleichbehandlungsanwaltschaft kann ich mich informieren und Diskriminierung und Belästigung melden (App Installieren: Google Playstore / iTunes).
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft leitet die notwendigen Informationen an die Gleichbehandlungskommission weiter. Die Gleichbehandlungskommission prüft die Einzelfälle.

Wege zum Recht – ein Informationsfilm der Gleichbehandlungsanwaltschaft (Gleichbehandlungsanwaltschaft)

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, kann ich beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.
Für Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht kann ich einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft stellen und so kostenlos vor Gericht vertreten werden.

ACHTUNG
Es gibt Fristen für Beschwerden, Klagen und Schadenersatzforderungen!

Wenn ich als Migrant*in aufgrund meiner ethnischen Zugehörigkeit, Herkunft oder Religion diskriminiert werde, kann ich bei der Hotline gegen Diskriminierung und Intoleranz anrufen. Hier bekomme ich Informationen, an welche Antidiskriminierungsstelle ich mich wenden kann.

Wegen diskriminierender Stellenanzeigen kann ich als Bewerber*in oder aber die Gleichbehandlungsanwaltschaft einen Strafantrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde / beim Magistrat (nach Sitz des ausschreibenden Unternehmens) stellen.
Hier finde ich Musteranträge wegen diskriminierender Stelleninserate.

Diskriminierende Stellenanzeigen kann ich auch der Zeitung melden.