Diskriminierung aufgrund von Alter

In der Arbeitswelt darf ich nicht wegen meines Alters diskriminiert werden.

Wenn ich einen Job nicht bekomme oder gekündigt werde, weil ich zu alt oder zu jung bin, oder am Arbeitsplatz wegen meines Alters schlechter behandelt werde, ist das Diskriminierung und somit verboten.

Ich darf nicht gekündigt werden, nur weil ich schon im Pensionsalter bin.

Ich darf wegen meines Alters auch nicht belästigt, gedemütigt oder gemobbt werden.

Beispiele für Diskriminierung:

  • Eine Arbeitssuchende wird in der Berufsberatung aufgrund ihres Alters diskriminiert.
  • Beispiele für diskriminierende Stellenanzeigen:
  • Eine Firma sucht eine/n Mitarbeiter*in für ein „junges, dynamisches Team“.
  • „junge/r KellnerIn gesucht“
  • „Höchstalter 30“, „Alter zwischen 25 und 40 Jahren“
  • „BerufsanfängerInnen gesucht!“
  • „Bürokraft mit mindestens 15 Jahren Berufserfahrung“
  • Ein Bewerber bekommt den Job auf der Baustelle nicht, weil er zu alt ist.
  • Eine Abteilungsleiterin möchte gerne bis zum Alter von 62 Jahren arbeiten, aber sie wird zu ihrem Pensionsantrittsalter gekündigt.
  • Kolleg*innen machen abfällige Bemerkungen und Witze, mit denen sie eine Mitarbeiterin wegen ihres Alters beleidigen.
  • Der Arbeitgeber sagt, dass eine Arbeitnehmerin eine Weiterbildung nicht machen darf, weil sie zu alt ist.
  • Das AMS will einer Arbeitssuchenden eine Weiterbildung nicht zahlen, weil sie zu alt ist.
  • Ein*e Arbeitnehmer*in wird gekündigt, weil er*sie älter ist und schon lange in der Firma arbeitet und deshalb „zu teuer“ ist.
  • Ein Arbeitnehmer wird 3 Monate vor der Vollendung seines 25. Dienstjahres gekündigt, weil die Firma ihm so weniger Abfertigung bezahlen muss.



Was tun bei Diskriminierung?

Als Arbeitnehmer*in kann ich mich bei Diskriminierung an meine*n Arbeitgeber*in wenden.
Der*die Arbeitgeber*in muss Arbeitnehmer*innen vor Diskriminierungen und Belästigungen schützen!
Wenn Arbeitgeber*innen von Diskriminierung oder Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, müssen sie etwas dagegen machen.

Bei Diskriminierung in der Arbeit kann ich mich auch an meinen Betriebsrat wenden.

Wenn ich in der Arbeitswelt diskriminiert werde, kann ich mich bei der Arbeiterkammer telefonisch informieren und/oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

Auch meine Fachgewerkschaft berät mich zum Thema Diskriminierung.

Wenn ich diskriminiert werde, kann ich mich an einen der Mitgliedsvereine des Klagsverbands wenden.
Der Klagsverband unterstützt Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, zu ihrem Recht zu kommen. Der Klagsverband bietet rechtliche Informationen, bringt Fälle vor Gericht und unterstützt Einzelpersonen vor Gericht.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und unterstützt mich, wenn ich diskriminiert oder (sexuell) belästigt werde.
Über die Gleichbehandlungs:App der Gleichbehandlungsanwaltschaft kann ich mich informieren und Diskriminierung und Belästigung melden (App Installieren: Google Playstore/ iTunes).
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft leitet die notwendigen Informationen an die Gleichbehandlungskommission weiter. Die Gleichbehandlungskommission prüft die Einzelfälle.

Wege zum Recht – ein Informationsfilm der Gleichbehandlungsanwaltschaft (Gleichbehandlungsanwaltschaft)

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, kann ich beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.
Für Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht kann ich einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft stellen und so kostenlos vor Gericht vertreten werden.

ACHTUNG
Es gibt Fristen für Beschwerden, Klagen und Schadenersatzforderungen!

Wegen diskriminierender Stellenanzeigen kann ich als Bewerber*in oder aber die Gleichbehandlungsanwaltschaft einen Strafantrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde / beim Magistrat (nach Sitz des ausschreibenden Unternehmens) stellen.
Hier finde ich Musteranträge wegen diskriminierender Stelleninserate.

Diskriminierende Stellenanzeigen kann ich auch der Zeitung melden.