Sexuelle Belästigung

Sexuelle Belästigung bedeutet, dass mich jemand berührt, wenn ich das nicht möchte, oder etwas Sexuelles sagt oder macht, das mich in meiner Würde verletzt.

Sexuelle Belästigung ist eine sehr entwürdigende Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Sexuelle Belästigung ist eine Form der Gewalt. Sie richtet sich besonders oft gegen Frauen*.

Der*die Arbeitgeber*in muss mich als Arbeitnehmer*in vor Belästigungen schützen.
Wenn Arbeitgeber*innen von Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, müssen sie etwas dagegen machen.

Beispiele für sexuelle Belästigung:

  • unerwünschte körperliche Berührungen, Küsse, Anfassen, Begrapschen oder Streicheln, ein Klaps auf das Gesäß durch einen Kollegen…
  • unerwünschte sexuelle Sprache, zum Beispiel zweideutige oder sexuelle Witze, intime Fragen oder Erzählungen, Bemerkungen über Körper/Figur, unerwünschte Nachrichten / E-Mails…
  • Hinterherpfeifen
  • Anstarren, sexuelle Blicke
  • sexuelle/pornographische Poster oder Bilder am PC
  • Der Arbeitgeber verspricht einer Bewerberin / Mitarbeiterin im Austausch für sexuelle Handlungen einen Job / eine Beförderung / eine Lohnerhöhung.
  • Der Arbeitgeber droht der Arbeitnehmerin mit beruflichen Nachteilen, wenn sie Nein zu einer sexuellen Handlung sagt.
  • Die Arbeitnehmerin sagt Nein zu einer sexuellen Handlung und wird deshalb schlechter behandelt.
  • Ein Arbeitnehmer wird aufgrund seiner Hautfarbe und seiner Herkunft von Kollegen unter anderem durch sexistische und rassistische Kommentare und Bilder belästigt. Hier kommt es zu einer Vermischung von ethnischer und sexueller Belästigung.
  • Sexuelle Belästigung gegenüber LGBTI-Personen zeigt sich oft in Form von sexuellen Anspielungen und Fragen.



Was tun bei sexueller Belästigung?

Wenn ich durch meine*n Arbeitgeber*in oder Kolleg*in belästigt werde, habe ich Anspruch auf mindestens 1000€ Schadenersatz.

Ich habe 3 Jahre Zeit, beim Arbeits- und Sozialgericht zu klagen oder meinen Fall kostenlos bei der Gleichbehandlungskommission vorzutragen.
Ich kann mich zuerst an die Gleichbehandlungskommission und dann an das Gericht wenden oder an beide gleichzeitig.
Für Verfahren beim Arbeits- und Sozialgericht kann ich einen Antrag auf Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer oder der Gewerkschaft stellen und so kostenlos vor Gericht vertreten werden.

Die Arbeiterkammer berät mich, bevor ich das Gericht und/oder die Gleichbehandlungskommission einschalte. Wenn ich in der Arbeitswelt sexuell belästigt werde, kann ich mich bei der Arbeiterkammer telefonisch informieren und/oder einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.

Als Arbeitnehmer*in kann ich mich bei sexueller Belästigung an meine*n Arbeitgeber*in wenden.
Der*die Arbeitgeber*in muss Arbeitnehmer*innen vor Belästigungen schützen!
Wenn Arbeitgeber*innen von Belästigung am Arbeitsplatz erfahren, müssen sie etwas dagegen machen.

Wenn ich in der Arbeitswelt sexuell belästigt werde, kann ich mich an Betriebsrät*innen, Betriebsärzt*innen oder Frauen*beauftragte im Betrieb wenden.

Auch meine Fachgewerkschaft berät mich zum Thema sexuelle Belästigung.

In Kooperation mit der AK Wien bietet der Verein sprungbrett telefonische Beratung und Information zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berät und unterstützt mich, wenn ich diskriminiert oder sexuell belästigt werde.
Über die Gleichbehandlungs:App der Gleichbehandlungsanwaltschaft kann ich mich informieren und Diskriminierung und Belästigung melden (App Installieren Google Playstore/ iTunes).