Ich bin krank und arbeite nicht. Ich bekomme Mindestsicherung („Sozialhilfe“).

Wenn ich Mindestsicherung („Sozialhilfe“) bekomme und im Krankenhaus bleibe, muss ich sofort das Sozialamt (MA 40) informieren.

Wenn ich Mindestsicherung („Sozialhilfe“) bekomme und beim AMS gemeldet bin, muss ich

  • das AMS sofort informieren.
  • gleich zum*r Ärzt*in gehen. Der*die Ärzt*in schreibt mich krank und gibt mir eine Krankenstandsbestätigung.
  • Diese Krankenstandsbestätigung muss ich dem AMS schicken.

Solange ich krank bin, muss ich mich nicht bewerben.

Ab dem vierten Tag des Krankenstandes bekomme ich Krankengeld.
Das Krankengeld bekomme ich von der Krankenkasse.

ACHTUNG
Wenn ich wieder gesund bin, muss ich mich persönlich beim AMS melden.


Wenn ich Mindestsicherung bekomme, bin ich automatisch von der Rezeptgebühr befreit. Ich muss also keinen Antrag stellen.