Ich bin krank und möchte wegen Krankheit in Pension. („Frühpension“)


Wenn ich als Arbeiter*in nicht mehr oder kaum noch arbeiten kann, weil ich krank bin oder einen Unfall hatte, dann sagt man dazu Invalidität.

Wenn ich als Angestellte*r nicht mehr oder kaum noch arbeiten kann, weil ich krank bin oder einen Unfall hatte, dann sagt man dazu Berufsunfähigkeit.

Wenn ich nicht mehr oder kaum noch arbeiten kann, weil ich krank bin oder einen Unfall hatte, aber noch nicht in Alterspension gehen kann, brauche ich genügend Versicherungsmonate.
Dann kann ich vor der Alterspension einen Antrag auf Invaliditätspension oder Berufsunfähigkeitspension stellen.
Viele Leute sagen dazu auch „Frühpension“.

Ein*e Ärzt*in untersucht mich dann und sagt, ob ich später vielleicht doch noch arbeiten kann, oder ob bei mir eine dauerhafte Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt.

Bevor ich eine Invaliditätspension oder eine Berufsunfähigkeitspension bekomme, wird also geschaut, ob ich nach einer Rehabilitation oder einer Ausbildung/Weiterbildung doch wieder arbeiten kann.

Krankheitsbedingt früher in Pension (AK)


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