Unfallversicherung

Wenn ich krankenversichert bin, bin ich automatisch auch unfallversichert.

Die Unfallversicherung bietet mir Schutz, wenn ich einen Unfall in der Arbeit oder auf dem Weg in die Arbeit habe, oder wenn ich wegen meiner Arbeit krank werde.

Die Unfallversicherung bezahlt meine Behandlung oder eine Rehabilitation.

Ich bin unfallversichert, wenn ich…

  • arbeite.
    Wenn ich unselbstständig, also angestellt, arbeite, bezahlt mein*e Arbeitgeber*in die Beiträge zur Unfallversicherung.
    Auch wenn ich frei Dienstnehmer*in bin, bin ich unfallversichert.
    Auch wenn ich geringfügig arbeite, bin ich unfallversichert, aber nicht krankenversichert.
    Wenn ich selbständig arbeite, muss ich die Unfallversicherung selbst bezahlen.
  • Lehrling bin.

  • Arbeitslosengeld bekomme.
  • Notstandshilfe bekomme.

  • Umschulungsgeld (berufliche Maßnahmen der Rehabilitation) bekomme.
  • Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) oder Bildungsteilzeitgeld bekomme.

  • Mindestsicherung („Sozialhilfe“) bekomme.

  • Pensionist*in bin.

  • bei einem*r versicherten Angehörigen (zum Beispiel Partner*in, Elternteil) mitversichert bin.

  • Schüler*in oder Student*in bin.
    Schüler*innen und Studierende sind unfallversichert, müssen aber keine Beiträge zur Unfallversicherung zahlen.

Wenn ich wegen eines Arbeitsunfalls nicht mehr so gut arbeiten kann wie vorher, kann ich auch eine Rente bekommen.
Wenn jemand bei einem Arbeitsunfall stirbt, bekommen der*die Ehepartner*in Witwerrente/Witwenrente und/oder das/die Kind/er Waisenrente.