Mein Kind ist krank. (Pflegefreistellung)

Ich habe ein Recht auf Pflegefreistellung, wenn

  • mein Kind, mein*e Partner*in, ein Elternteil, ein Großelternteil oder mein*e Enkel*in krank ist und meine Pflege braucht. Die Person, die ich pflegen muss, wohnt mit mir im gleichen Haushalt, und niemand anderer kann die Pflege übernehmen.
  • ich mein Kind betreuen muss, weil die Person, die normalerweise mein Kind betreut, auf einmal nicht mehr kann.
  • mein Kind unter 10 Jahre alt ist und im Krankenhaus bleiben muss, und ich es begleite. Bei älteren Kindern brauche ich ein ärztliches Attest.


Ich muss meine*n Arbeitgeber*in informieren, dass ich eine Pflegefreistellung in Anspruch nehme.


Ich habe ab dem 1. Tag meiner Anstellung ein Recht auf Pflegefreistellung.


Ich kann so viele Stunden im Jahr Pflegefreistellung in Anspruch nehmen, wie ich in einer Woche arbeite. Ich kann nach einer Woche noch eine zweite Woche dazu bekommen, wenn das zu pflegende Kind unter 12 Jahren ist.


Ich kann die Pflegefreistellung tageweise, aber auch nur stundenweise in Anspruch nehmen.

Ihr Recht auf Pflegefreistellung (AK)