Studienberechtigungsprüfung / Berufsreifeprüfung / Matura nachholen

Wenn mein Kind keine Matura hat und studieren oder ein Kolleg machen will, kann es eine Studienberechtigungsprüfung oder eine Berufsreifeprüfung machen oder die Matura nachholen.


Wenn mein Kind schon weiß, was es studieren will, kann es eine Studienberechtigungsprüfung machen.

Eine Berufsreifeprüfung ist wie eine Matura. Das heißt, mein Kind kann später studieren, was es möchte.