Wer bekommt Mindestsicherung?

Ich kann Mindestsicherung („Sozialhilfe“) bekommen, wenn ich

  • nicht genug Geld habe, um mein Leben zu finanzieren
  • volljährig, also über 18 Jahre alt bin
  • in Wien lebe (Hauptwohnsitz)
  • die österreichische Staatsbürgerschaft habe
    Wenn ich EU-Bürger*in, EWR-Bürger*in oder Schweizer*in bin, dann muss ich schon länger in Österreich leben oder ich muss arbeiten.
    Wenn ich aus einem Drittstaat komme, dann brauche ich einen unbefristeten Aufenthaltstitel (zum Beispiel Daueraufenthalt – EU), oder Asyl oder subsidiären Schutz.
    Wenn ich Drittstaatsangehörige oder EU-/EWR-Bürger*in bin, kann ich auch aufgrund naher Angehöriger Mindestsicherung bekommen.
  • mich beim AMS arbeitslos melde
    Damit ich Mindestsicherung bekomme, muss ich arbeitswillig sein. Das bedeutet, dass ich eine Arbeit suchen will und dem Arbeitsmarkt mindestens 20 Stunden pro Woche zur Verfügung stehe. Ich muss also mindestens 20 Stunden arbeiten können.
    Wenn ich Kinder unter 3 Jahren betreue, muss ich mindestens 16 Stunden pro Woche arbeiten können.
    Wenn das AMS einen „zumutbaren“ Job für mich findet, darf ich diesen nicht ablehnen. Wenn ich den Job ablehne, bekomme ich für 6 bis 8 Wochen keine Mindestsicherung.
    Damit ich schneller eine neue Arbeit finde, muss ich an verschiedenen Maßnahmen des AMS teilnehmen. Ich muss zum Beispiel Bewerbungstrainings, Arbeitstrainings, Ausbildungen oder Weiterbildungen machen.
    Ich muss auch arbeitsfähig sein. Das bedeutet, dass ich arbeiten kann.
  • nur wenig Vermögen habe
    Zum Vermögen zählen Geld auf der Bank, Eigentumswohnung, Auto…
    Die Grenze liegt bei 6321,84 € pro Person (2023).
    Wenn ich mehr als 6321,84 € habe, muss ich zuerst von diesem Geld leben, bevor ich die Mindestsicherung beantragen kann.
    Es gibt aber auch Ausnahmen!

Mit der Web App | Habe ich Anspruch auf Mindestsicherung? kann ich überprüfen, ob ich Mindestsicherung bekommen kann

Wenn ich alle diese Voraussetzungen erfülle, dann habe ich ein Recht auf Mindestsicherung.
Wenn ich glaube, dass ich dieses Recht nicht bekomme, dann kann ich bei der Sozialberatung Wien kostenlose Beratung und Unterstützung bekommen:
Termin vereinbaren: 01 9978043 (Montag & Mittwoch von 9 bis 14 Uhr, Dienstag & Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr)
E-Mail: beratung@sozialberatungwien.at 

Ich kann auch gegen Bescheide Einspruch erheben, wenn ich glaube, dass sie falsch sind.
ACHTUNG
Beschwerdefrist: 4 Wochen ab Zustellung des Bescheids.
Hier eine Musterbeschwerde: Word, PDF